von Vladislav Drilenko
Am 1. und 2. August 2024 fand in der Gedenkstätte Buchenwald ein internationaler Workshop statt. Zur Veranstaltung eingeladen hatten die Gedenkstätte und das Museum Sachsenhausen, die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg. Über dreißig Expert:innen aus Gedenkstätten, Archiven und wissenschaftlichen Instituten kamen zusammen, um sich über Quellen, Methoden und Erkenntnisse in der Forschung zu NS-Täter:innen im System der Konzentrationslager auszutauschen und neue Perspektiven für die Biografieforschung zu diskutieren. Der Workshop bildete zugleich einen Abschluss des seit 2021 laufenden gemeinsamen Digitalisierungsprojekts der Gedenkstättenstiftungen in Brandenburg und Thüringen.
In der jahrzehntelangen Erforschung der Geschichte des nationalsozialistischen Lagersystems und einzelner Konzentrationslager bildete verständlicherweise lange Zeit die Rekonstruktion von Haftwegen und Biografien der Opfer einen zentralen Schwerpunkt. Allein schon angesichts der hohen Häftlingszahlen und der Heterogenität der Verfolgungskontexte war die Aufgabe gigantisch. Die eingeschränkte Zugänglichkeit vieler Materialien in Archiven, verschiedene Aspekte des Datenschutzes, unterschiedliche Schreibweisen von Namen, die schlechte Qualität der überlieferten Quellen usw. machten diese Arbeit umso komplexer.
Die Seite der Täter:innen stand lange Zeit deutlich weniger im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit – gerade wegen mangelnden Interesses vor allem in allen Nachfolgestaaten des Deutschen Reiches, die meisten Beteiligten an den NS-Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Ausnahme bildete die Forschung zu Hauptverantwortlichen, darunter Lagerkommandanten und ihren Stellvertretern. Dadurch blieben die Biografien subalterner Menschen in SS-Uniform und gar von Zivilangestellten im Dunkeln. Erst in den 1990er-Jahren und oft unabhängig voneinander begannen besonders Mitarbeiter:innen von Gedenkstätten, die vorhandenen Informationen über das Lagerpersonal gezielt zu systematisieren.
Der diagnostizierte Nachholbedarf in Bezug auf die Erforschung von Täter:innen, insbesondere den Angehörigen des Wachpersonals der Konzentrationslager, bildete den Anlass des Workshops. Wo findet man valide Daten, wie können diese aufbereitet, genutzt und möglichst vernetzt werden?
Panel 1 “Dokumentation und Zugänglichkeit von Täter:innendaten in staatlichen und nichtstaatlichen Archiven“
Im ersten Panel des Workshops berichteten Referent:innen aus vier Gedenkstätten, nämlich Holm Kirsten (Leiter der museologischen Sammlung der Gedenkstätte Buchenwald), Agnes Ohm (Leiterin der Sammlungen der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen), Annabelle Lienhart (wissenschaftliche Mitarbeiterin in Archiv und Sammlung der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg) und Dirk Riedel (wissenschaftlicher Referent in der KZ-Gedenkstätte Dachau) über den Aufbau von Täter:innen-Datenbanken zu einzelnen Konzentrationslagern. Die Geschichte dieser Datenbank-Projekte ähnelt sich. Seit der Zeit um die Jahrtausendwende arbeiteten Mitarbeiter:innen an der Erstellung von Listen, um schneller auf Archivanfragen reagieren zu können. Nach einer ersten Erfassung in Excel-Tabellen entstanden zunächst ganz einfache, dann komplexere Datenbanken, die Namen, Adressen, Dienstgrade, Fotos, Zitate aus den Erinnerungen ehemaliger Häftlinge usw. verzeichnen. Heute enthalten derartige Datenbaken teils Einträge zu tausenden Personen und verzeichnen summarisch einen signifikanten Teil der Täter:innen im System des jeweiligen Konzentrationslagers. Die verwendeten multidimensionalen Datenbanken, wie z.B. Faust, erlauben es die bestehenden Informationen miteinander zu verbinden, zu kategorisieren und zu systematisieren.
Im ersten Panel wurden auch Probleme und Schwierigkeiten bei der Systematisierung der Daten angesprochen. So wies Holm Kirsten darauf hin, dass die Frage nach der Täterschaft oft nicht einfach zu beantworten sei. Viele junge SS-Männer wurden im Konzentrationslager Buchenwald ausgebildet, ohne aktiv an der Bewachung des Schutzhaftlagers beteiligt gewesen zu sein. Diese Gruppe wurde vor Ort physisch, psychisch und ideologisch darauf vorbereitet, zu Tätern zu werden. Nachweisbare Taten wurden häufig erst später begangen. Agnes Ohm bemerkte, dass aufgrund der physischen Qualität der Quellen und der ungeordneten Entstehung von Dokumentensammlungen Doppelungen, falsche Zuordnungen usw. nicht immer vermieden werden können. Dirk Riedel benannte als Problem die Trennung von Täter:innen und Opfern im Rahmen der Verwaltungsstruktur des jeweiligen Konzentrationslagers und darüber hinaus des NS-Systems als solchem. In manchen Fällen, wie etwa dem Disziplinararrest für Angehörige der SS in den Lagern, treten Personen erst als Täter:innen und dann als Gefangene in Erscheinung.
In der anschließenden Diskussion wurden folgende Fragen aufgeworfen:
- Defizite bei der Dokumentation von Täter:innen in Außenlagern
- Möglichkeiten von komplexen Abfragen zur Sozialstruktur von Täter:innengruppen
- Nutzung von Mustererkennung / KI
- Datenschutz bei Personendaten über Täter:innen und gezielte Verhinderung der Veröffentlichung seitens der Nachkommen der Täter:innen
Panel 2 “Täter:innendaten interpretieren und vernetzen: Digitale Methoden, Projekte und Potenziale“
Thema des zweiten Panels waren Hindernisse in der Täter:innenforschung wie die Dezentralität und Zugangsbeschränkungen für biografische Daten sowie Möglichkeiten und Werkzeuge, diese zu überwinden, gerade auch durch Kooperationen zwischen verschiedenen Institutionen.
Maria Dermentzi (Department of Digital Humanities, King’s College London) stellte beispielsweise mehrere Werkzeuge vor, die in der täglichen Arbeit der European Holocaust Research Infrastructure (EHRI), einem gemeinsamen digitalen Projekt von Holocaust-Historiker:innen, Archivar:innen und Spezialist:innen aus mehreren europäischen Ländern, eingesetzt werden. Dazu gehören Tools wie der EHRI Knowledge Graph und der EHRI SPARQL-Endpoint. Sie ermöglichen die Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Informationsressourcen in unterschiedlichen Sprachen. Anwendungen wie Named Entity Recognition (NER) suchen nach Referenzen z.B. in den Archivbeschreibungen des EHRI-Portals, die mit den Taten in Verbindung stehen. Ortsnamen, Datumsangaben, Dienstgrade oder Organisationsnamen können dann mit Hilfe von Methoden wie Named Entity Linking (NEL) mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad mit einer gesuchten Person verbunden werden.
René Bienert (KZ-Gedenkstätte Mauthausen) und Maximilian Kalus (Memorial Archives International) griffen in ihrem Vortrag die Projektidee der Erstellung einer gemeinsamen Datenbank zu Täter:innen im System der Konzentrationslager auf. Da das Wachpersonal häufig in verschiedenen Konzentrationslagern tätig war und Mitarbeiter:innen von Gedenkstätten und Archiven bei Recherchen auf Grundlage der „eigenen“ Datenbanken nicht immer erschöpfende Aussagen über deren Biografien machen können, wird eine schrittweise Verknüpfung verschiedener Datenbestände in Gedenkstätten angestrebt. Das Konzept einer solchen Datenbank wird bereits von einigen Gedenkstätten vorbereitet. Dabei bestehen einige Herausforderungen: Es gelten datenschutzrechtliche Restriktionen, Aussagen über die Tatbeteiligung einzelner Personen sind nicht unumstritten und die Arbeit ist zeit- und ressourcenintensiv. Daher wurde für eine erweiterbare Minimallösung als zunächst nicht frei zugänglichen Datenbank plädiert. In diesem Fall sollen pro Täter:in ein klar begrenztes Datenset gesammelt werden. Max Kalus ging auch auf die Herausforderungen bei der Zusammenstellung von heterogenen und unvollständigen Daten ein. Zur zumindest teilweisen Überwindung der folgenden Probleme erörterte er eine Divide & Match-Strategie, die im automatisierten Verfahren umgesetzt wird. Während in einfachen Fällen die Daten sofort zugeordnet werden können (exakte Treffer), muss das Verfahren bei unscharfen Übereinstimmungen (fuzzy matches) mehrstufig arbeiten. Wichtig ist dabei die Vorbereitung der Datensets (Konvertierung von Sonderzeichen, Vereinheitlichung von Namensvarianten in verschiedenen Sprachen und Schreibweisen, Vereinheitlichen von Datumsangaben) und das Testen der Kriterien für die Genauigkeit des Matchings.
Andreas Pupkes (Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) führte seine Erfahrungen in der Arbeit mit öffentlich zugänglichen Low-Code-Datenbanken aus, die häufig für kommerzielle und private Zwecke genutzt werden und eine kostenlose Einstiegsvariante mit Erweiterungspotenzial bieten. Als wichtige Kriterien für solche Ein-Projekt-Datenbanken nennt er Übersichtlichkeit, Auswertbarkeit, Vergleichbarkeit und Formatierbarkeit der Datensätze. In seinem eigenen Projekt erfasst er mit Hilfe einer solchen Datenbank die wenig bekannte Gruppe der Täter in der Inspektion der Konzentrationslager, die auch im Rahmen der großen Archive oft übersehen werden.
Kim Dresel (Arolsen Archives) berichtete in ihrem Beitrag über Daten und Dokumente zu Täter:innen in den Arolsen Archives, die mit über 30 Millionen Dokumenten zu ca. 17,5 Millionen Personen als das umfassendste Archiv zu den Opfern der NS-Verbrechen bezeichnet werden können. Eine riesige Sammlung von Verwaltungsdokumenten, Erinnerungsberichten, Personalakten etc. aus den Lagern bietet das Potenzial für die Identifizierung von mehreren tausend Namen, Dienstgraden, Unterschriften etc.
Im Anschluss an das zweite Panel wurden folgende Fragen diskutiert:
- Bedeutet die Reduktion auf ein Basisdatenset eine Dekontextualisierung von Täter:innendaten?
- Was sind die Grenzen der Kontrollier- bzw. Steuerbarkeit der bei Datennutzung?
- Wann ist das Clustern von Metadaten notwendig? Wann entstehen Schieflagen durch kuratorische Eingriffe?
Panel 3 “Daten aus der Nachgeschichte der Verbrechen: Bestrafung, juristische Ahndung und Rekonstruktionsversuche“
In der Nachkriegszeit gab es in beiden deutschen Staaten und mehreren weiteren Ländern Untersuchungen und Prozesse gegen NS-Verbrecher:innen. Die in diesem Kontext entstandenen Quellen bilden eine wichtige Grundlage für Forschungen zu Täter:innen im Kontext des Systems der Konzentrationslager. Sie stehen den Historiker:innen jedoch nur eingeschränkt zur Verfügung. Zudem gab es sehr große Unterschiede in der Klassifizierung der Verbrecher:innen in den verschiedenen Gerichtssystemen der einzelnen Staaten.
Julia Landau (Kustodin für die Geschichte des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 an der Gedenkstätte Buchenwald) referierte über biografische Daten von Täter:innen im System der Konzentrationslager am Beispiel des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 in Buchenwald. Sie berichtete, dass in der sowjetischen Besatzungszone der Schwerpunkt der Ermittlungen eher auf den Verbrechen lag, die in den besetzten Teilen der Sowjetunion und an sowjetischen Bürger:innen begangen wurden. Ermittlungen gegen potenziell gefährliche Personen während der Internierung gingen aufgrund von Personalmangel nur schleppend voran. Spitzelberichte über Gespräche der Lagerinsass:innen und Verhöre in der Operativen Abteilung der Lagerleitung konnten nur wenig Beweismaterial liefern. Dennoch wurden etwa 700 Häftlinge des Speziallagers an die sowjetischen Ermittlungsbehörden übergeben. Für Hunderte Beschuldigte, z. B. Aufseherinnen in deutschen Lagern und Gefängnissen, endeten die Ermittlungen mit Urteilen der Sowjetischen Militärtribunale. Dokumente dazu in russischen Archiven sind nach wie vor nur eingeschränkt zugänglich. Im Gegensatz dazu sind die Bestände der Archive in den ehemaligen baltischen Sowjetrepubliken für Wissenschaftler:innen offen. Sie enthalten jedoch nur einen kleinen Teil der prozessrelevanten Akten. Andere Schwierigkeiten in der Arbeit mit den Fällen der verurteilten deutschen Täter:innen bereitet das Opfernarrativ, das sich in der Nachkriegszeit etabliert hat. Demnach waren alle verurteilten und internierten Deutschen nur Opfer stalinistischer Verfolgungspraktiken.
Jasmin Söhner (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) ergänzte diese Ausführungen um die Perspektive der westdeutschen Ermittlungsbehörden. Sie beschäftigt sich mit den Akten der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, deren Bestände sich seit 1999 in der Außenstelle des Bundesarchivs in Ludwigsburg befinden. Dort untersucht Söhner die westdeutschen Ermittlungen zu Verbrechen in Konzentrationslagern außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches, vor allem auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR. Erstaunlicherweise gab es bis in die 1970er Jahre in gewissem Rahmen auch eine Zusammenarbeit mit den sowjetischen Ermittlungsbehörden, die westdeutschen Ermittler:innen begrenzten Zugang zu sowjetischen Archiven gewährten. Sie stellte dabei fest, dass es schon bei den Grundbegriffen Unstimmigkeiten gibt. Im sowjetischen Sprachgebrauch werden alle deutschen Lager sowie viele Gefängnisse als Konzentrationslager bezeichnet. Dazu betont sie, dass die sowjetischen Ermittlungsbehörden besonders intensiv jene Fälle untersuchten, bei denen sowjetische Bürger:innen unter Kollaborationsverdacht standen. Zwar sind inzwischen die Bestände des Sowjetischen Komitees der Kriegsveteranen (und seiner Unterorganisationen zu den einzelnen Lagern) sowie andere Akten in Kopien zugänglich, viele Bestände des Geheimdienstes in den Archiven sind jedoch noch weitgehend unbekannt.
Giles Bennett (Institut für Zeitgeschichte München-Berlin) stellte mehrere Datenbanken des Instituts zu den Täter:innen im System der Konzentrationslager und andere Spezialressourcen (z.B. digitale Kopie der Reichsärztekartei mit biografischen Basisdaten) vor. Einige davon sind für jedermann zugänglich, andere können nur vor Ort im Lesesaal des IfZ genutzt werden. Relevant für Daten über Täter:innen ist dabei vor allem die Datenbank „Die Verfolgung von NS-Verbrechen durch deutsche Justizbehörden seit 1945“, die neben mehr als 200.000 Datensätzen zu einzelnen Personen in NSG-Verfahren vor allem eine Verweisstruktur zu den jeweiligen Verfahrensakten bietet. Aufgrund der komplizierten Ersteigungsgeschichte der NSG-Dankenbank als Aggregation von Ermittlungsdaten verschiedener Landesbehörden ist nicht absehbar, dass diese Daten in der näheren Zukunft jenseits von Einzellfallrecherchen genutzt werden können.
Henning de Vries (Internationales Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse, Philipps-Universität Marburg) hielt einen Vortrag zum Thema „Dokumentation von NS-Verbrechen – Rekonstruktion und Zugangsbarrieren“. Er stellte zunächst die Datenbank des ICWC vor, die seit dem Jahr 2000 kontinuierlich wächst und mehr als 10.000 Prozesse, Dokumente mit über 1,6 Millionen Seiten sowie Filmmaterial und Tonaufnahmen umfasst. Er stellte weiterhin das Projekt „Dachau Trials – Creating Access to Public Files and Figures“ des Marburger Center for Digital Culture and Infrastructure der Universitätsbibliothek Marburg und der KZ-Gedenkstätte Dachau vor. Ziele des Projekts sind die Erstellung eines Datenmodells für die Erschließung und Digitalisierung von Materialien zu Kriegsverbrecherprozessen und die praktische Umsetzung in Form einer online verfügbaren Plattform.
Grit Ulrich (Bundesarchiv Berlin) führte in ihren Vortrag in einige wenig bekannte Bestände der ehemaligen Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR ein, die im Bundesarchiv erschlossen wurden. Diese Bestände enthalten Informationen, die Überlebenden der Lager in der SBZ und DDR zusammengetragen haben (z. B. In der Vereinigung der Verfolgten den Naziregimes inkl. des VVN-Ermittlungsdiensts und im Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer) oder im Rahmen von justizieller Ahndung bzw. Ermittlungsverfahren entstanden sind. Auch einzelnen Nachlässe, wie etwa der Nachlass des Juristen Karl Friedrich Kaul, sind hier erwähnenswert. Allerdings stehen nicht für alle Bestände öffentliche Findmittel zur Verfügung, die eine Recherche zu einzelnen Täter:innen-Namen zulassen.
Weichenstellung für die Zukunft
In der abschließenden Diskussion stand die Frage nach der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen im Vordergrund. Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass ein großangelegtes, gemeinsames Forschungsprojekt von Gedenkstätten, Instituten und Dokumentationsstellen zu den Täter:innen im Kontext der Konzentrationslager notwendig sei.
Im Hinblick darauf besteht allerdings noch Klärungsbedarf: Welche Definition von Täter:innenschaft ist angemessen? Inwieweit sind dabei Aspekte wie Freiwilligkeit oder Zwang zu berücksichtigen? Ist es eine Zuordnung über Organisationsteile und Dienststellen ausreichen? Sind jenseits des Personals im System der Konzentrationslager sukzessive Erweiterungen denkbar, z.B. mit der Erfassung von Angehörigen der Polizei, SA, Justiz, „Volksdeutschen“ oder Trawniki-Männern etc. Wäre es möglich, auch Institutionen jenseits der Gedenkstätten einzubeziehen? Wie soll mit Daten jenseits der Archivquellen umgegangen werden? Wie kann man die Forschungsergebnisse transparent und nachvollziehbar präsentieren, ohne dabei den Datenschutz zu verletzen? Was wäre ein geeignetes Datenmodell? Kann das Projekt von Anfang an grenzübergreifend angelegt sein und welche Schwierigkeiten sind dabei zu beachten? Nicht zuletzt wurden auch Fragen der Finanzierung und der Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit erörtert.
Am Ende des Workshops standen klarere Konturen für die künftige Zusammenarbeit zur weiteren Dokumentation und Erforschung von Täter:innen im System der nationalsozialistischen Konzentrationslager.
Vladislav Drilenko ist wissenschaftlicher Volontär in der Gedenkstätte Buchenwald.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastbeitrag (20. Dezember 2024). Bericht zum Workshop „Biografische Daten zu Täter:innen im System der Konzentrationslager: Digitale Zugänge für Forschung und Dokumentation in Gedenkstätten und darüber hinaus“. SGBMDigital. Abgerufen am 25. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12zf7